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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kfz-Sachverständigenbüro - Gard

1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erfolgt ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden
nur Vertragsinhalt, wenn sie der Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich,
telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene
Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen
Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere
Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat insbesondere das Schadensausmaß und
den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße
Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom Auftraggeber zu benennen bzw.
aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den
Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des
Auftragnehmers.
3. Gutachten- und Auftragsausführung

Gutachten werden vom Auftragsnehmer unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Der Auftragnehmer versichert, mit dem Auftraggeber weder verwandt noch verschwägert zu sein, bzw. in
wirtschaftlicher Abhängigkeit (z. B. durch Beteiligungen oder Gesellschafteranteile) zu stehen.
Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis kann der
Sachverständige nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde
gewährleisten. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Hinzuziehung von Sachverständigen
anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den Auftraggeber.
Im Übrigen ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des
Auftraggeber die notwendigen und üblichen Untersuchungen nach seinem pflichtgemäßen Ermessen
durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen,
Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu
lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggeber bedarf.
Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zwecke des Gutachtens zeit- oder kosten-
aufwändige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggeber
einzuholen, sofern dies nicht bereits im Auftrag vereinbart wurde.
Der Sachverständige wird vom Auftraggeber ermächtigt bei beteiligten Behörden, Unternehmen und
dritten Personen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich ist ihm vom Auftraggeber hierfür eine besondere Voll-
macht auszustellen. Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der
Sachverständige die ihm vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen
unaufgefordert wieder zurückzugeben.
4. Gutachtenerstellung

Das Gutachten ist innerhalb vereinbarter Frist zu erstellen. Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders
vereinbart, das Gutachten in Kopie, das Original mit Original-Lichtbildsatz und Kalkulation wird mit
gleicher Post an die zuständige Versicherung gesendet. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-
Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim Auftragnehmer. Original-Dateien verbleiben grund-
sätzlich beim Auftragnehmer und werden weder an den Auftraggeber noch an Dritte weitergeleitet.
5. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte
(Versicherung) erfolgt auf Risiko des Auftraggeber.
6. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen
unmittelbar fällig. Ausnahme stellt eine Abtrittserklärung an die zuständige Versicherung dar.
Ein Versand der Gutachten erfolgt nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/
Rechnungsnummer anzugeben. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das
gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
7. Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe
und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Als Schadenhöhe sind im
Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend.
Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Bei vereinbarter Abrechnung auf Stundenbasis wird ein
Verrechnungssatz gemäß der im Sachverständigenbüro aushängenden Honorartabelle verrechnet.
Sämtliche aufgeführten Euro-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
8. Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigung

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
9. Stornierung

Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag nur aus wichtigem Grund in schriftlicher Form
kündigen. Wichtige Gründe, die den Auftraggeber zur Kündigung berechtigen, sind u. a. der Entzug der
Anerkennung durch den Verband oder ein Verstoß gegen die Pflichten des Sachverständigen zur
objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstellung.
Wichtige Gründe, die den Auftragnehmer (Sachverständigen) zur Kündigung berechtigen, sind u.a. die
Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Auftraggeber oder der Versuch der unzulässigen
Einwirkung seitens des Auftraggeber auf den Sachverständigen, die das Ergebnis des Gutachtens
verfälschen kann; des Weiteren wenn der Auftraggeber in Schuldnerverzug und/oder in Vermögens-
verfall gerät und wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur
Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages
ausgeschlossen. Auftragsstornierungen bis zum Beginn der Begutachtung sind schriftlich, per Telefax
oder Email mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit einer Arbeitsstunde gemäß Büroindex
des Sachverständigen zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der Auftraggeber den Nachweis nicht
führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Bei einer Auftragsstornierung nach dem Begutachtungsbeginn werden die gesamten Gutachten-
gebühren fällig.
10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn er oder
seine Mitarbeiter die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen. Die Rechte des Auftraggebers aus
Gewährleistung werden dadurch nicht berührt. Schadenersatzansprüche, die nicht der verkürzten
Verjährungsfrist nach BGB unterliegen, verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem
Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise
keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um
offensichtliche Mängel handelt oder der Auftraggeber ein Unternehmer war.
11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen so ist der
Hauptsitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand. Wenn der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt ebenfalls der Hauptsitz des Auftragnehmer als
Gerichtsstand.
13. Salvatorische Klausel, Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Be-
stimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
+49 (0) 6827 - 30 50 503
+49 (0) 160 - 96 84 15 28
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