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Leistungen

Unfall-Schadensgutachten
Spezialgebiet Reisemobile, Caravan, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge
Beweissicherung
Technische Gutachten
Wertgutachten
Beratung

Unfall-Schadensgutachten

Ein Schadengutachten beinhaltet folgende wichtige Punkte die nur ein unabhängiger Sachverständiger festlegen kann:
  • korrekte Feststellung des Schadenumfanges
  • Reparaturkosten
  • evtl. Wertminderung
Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt
eingetretenen Schäden und zur Ermittlung der Reparaturkosten, des Wiederbeschaffungswertes
und der Wertminderung.

Im Kaskoschaden werden die vertraglichen Vorgaben der Versicherung und im
Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung
im Rahmen der Gutachtenerstellung berücksichtigt.


Die Einschaltung eines qualifizierten und versicherungsunabhängigen Kfz-Sachverständigen
führt zur vollen Schadenersatzleistung die dem Geschädigten zusteht.

Neutral und unabhängig

Die Versicherer locken nach Unfällen mit einer kompletten Schadenregulierung:
  • Hol- und Bring Service Ihres verunfallten Fahrzeugs
  • Mietwagen für die Reparaturdauer
  • Sachverständiger der Versicherung
  • Reparatur bei einem Vertragspartner der Versicherung
  • so gut wie kein Aufwand für Sie
Doch Vorsicht!

Sie müssen beachten, dass Ihnen keine Versicherung etwas schenken, sondern nur die Kosten
so gering wie möglich halten möchte. Überlassen Sie deshalb nicht der gegnerischen Partei die Schadenregulierung und verlieren somit bares Geld! Hier erhalten Sie, durch Beauftragung
eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen objektive Schadengutachten, die selbstverständlich
den gesamten Schaden umfassen:
  • Reparaturkosten, - weg, - Dauer
  • Mietwagenkosten / Nutzungsausfallentschädigung
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert
Die Kosten für das Gutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, da sie
zum Gesamtschaden gehören.

Die Versicherungen versuchen Sie nach dem Unfall schnellst möglich zu kontaktieren, um Sie
„abzufangen“. Das heißt, dass Ihnen die gesamte Schadenregulierung durch die Versicherung
angeboten wird. Überzeugende Argumente werden auch geliefert, indem Mietwagen,
Abholservice, evtl. Sachverständiger oder direkt die entsprechende Werkstatt und somit die
gesamte Regulierung versprochen wird. Natürlich hört sich das alles sehr positiv an, jedoch
raten wir Ihnen davon ab die Schadenregulierung der gegnerischen Partei zu überlassen.
Sie lassen schließlich Ihre Steuererklärungen auch nicht vom Finanzamt machen.

Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der die Beweissicherung
durchführt und die Schadenhöhe ermittelt, so wie einen Fachanwalt, der Ihre Ansprüche bei
der gegnerischen Versicherung geltend macht. Sollten Sie dennoch eingewilligt haben und
sind jetzt mit dem erstellten Gutachten des Versicherungssachverständigen nicht
einverstanden, so haben Sie immer noch das Recht einen unabhängigen Kfz-Sach-
verständigen zu beauftragen, ohne dessen Kosten tragen zu müssen.

So werden z.B. Schäden in Nähe eines Totalschadens teilweise extra höher kalkuliert um einen
wirtschaftlichen Totalschaden zu erzeugen oder es wird z.B. keine oder eine meist zu geringe
Wertminderung ermittelt.

Überlassen Sie im unverschuldeten Schadensfall nichts dem Zufall.

+49 (0) 6827 - 30 50 503
+49 (0) 160 - 96 84 15 28
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